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Steueroptimierte Altersvorsorge

Die steueroptimierte Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland. Zwei gängige Methoden, um die Altersvorsorge effizient zu gestalten, sind die Entgeltumwandlung (Betriebliche Altersvorsorge oder auch BAV) und die Basisrente. Beide Ansätze bieten also die Möglichkeit, die Altersvorsorge steuerlich zu optimieren und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen. Buchen Sie am besten direkt einen persönlichen Beratungstermin um sich von den Möglichkeiten zu überzeugen.

Basisrente (Rürup-Rente):

Basisrente (Rürup-Rente):

Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Beiträge zur Basisrente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass die Einzahlungen in die Basisrente das zu versteuernde Einkommen reduzieren, was die Steuerlast im Erwerbsleben senken kann. Die Auszahlung der Rente erfolgt dann im Alter, wobei die Besteuerung erst zu diesem Zeitpunkt stattfindet. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn man im Ruhestand in einer niedrigeren Steuerklasse ist.

Entgeltumwandlung:

Entgeltumwandlung:

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) umgewandelt. Dies hat den Vorteil, dass das umgewandelte Entgelt nicht versteuert werden muss, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Zudem sinkt die Sozialversicherungsbeitragspflicht auf das verbleibende Gehalt, was die monatliche Nettolohnhöhe erhöhen kann. Arbeitgeber sind oft verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten, was die Attraktivität dieser Form der Altersvorsorge erhöht.

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die Verwaltung der bAV übernimmt. Der Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer über die U-Kasse eine Zusage auf Leistungen aus einer bAV. Zur Finanzierung dieser Leistungen schließt die U-Kasse bei ERGO eine Rückdeckungsversicherung ab. Im Leistungsfall erhält sie die Leistungen aus der Versicherung und zahlt damit die vereinbarten Versorgungsleistungen direkt an die Versorgungsberechtigten. Die vom Arbeitgeber an die U-Kasse zu leistenden Zuwendungen entsprechen den Beiträgen zur Rückdeckungsversicherung. Eine U-Kassen-Versorgung kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) oder als Mischform dieser beiden finanziert werden.